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WIENECKE & HEISTER & ENENKEL
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Mietrecht Herborn

Oft beschäftigen Mieter und Vermieter zahllose Fragen rund um Immobilie, Miete, und Co. Wer bei einem Streitfall im Recht ist, ist aufgrund der Eigenarten des Immobilienrechts und des durch sie begründeten Geflechts aus Rechten und Pflichten oft nicht klar definiert.

Die Mietrechtsreform im Jahr 2001 hat leider zu keiner Vereinfachung der Rechtslage geführt, weshalb im Immobilienrecht weiterhin hoher Beratungsbedarf besteht.

Insbesondere bei folgenden Problemen können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen:

  • Mietrecht
    • Vertragsgestaltung Gewerbe- und Wohnraummietvertrag
    • Kündigung des Mietverhältnisses (Fristen, formelle Fehler, Kündigungsgründe)
    • Schönheitsreparaturen
    • Betriebskostenabrechnungen
    • Mieterhöhungen
    • Mietminderungen
    • Modernisierungsmaßnahmen
  • Wohnungseigentümer
    • Begründung und Aufhebung von Wohnungseigentum/Teilungserklärung
    • Regelung der Rechtsbeziehungen und Beilegung von Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander
    • Eigentümerversammlungen/Beschlüsse
    • Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter
    • Hausgeldabrechnungen/Hausgeldzahlungen
  • Immobilienrecht
    • Erwerb oder Veräußerung von Grundstückseigentum und Erbbaurechten
    • Finanzierung
    • Entwerfen und Verhandeln von Kaufverträgen
  • Nachbarrecht
    • Grundstücksgrenzen und Grenzabstände
    • Lärmbelästigung
    • Rauchbelästigung
    • Wegerecht
  • Maklerrecht
    • Maklervertrag
    • Provision


Wir helfen Ihnen als Vermieter, Mieter, Käufer oder Verkäufer, Wohnungseigentümer oder Verwalter, Nachbar oder Makler, Fehler von Anfang an zu vermeiden, die Angelegenheit in die richtigen Bahnen zu lenken und ggf. Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.



Ihr Ansprechpartner für Mietrecht

Rechtsanwältin Antje Iwen
 
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