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Sie wurden als Beschuldigter von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung geladen?
Sie wurden durch ein Gericht aufgefordert, sich einen Anwalt / Pflichtverteidiger zu suchen?
Sie haben einen Strafbefehl erhalten?
Es droht Verhaftung bzw. ein Angehöriger / Bekannter wurde in Haft genommen?
Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten?
Es droht der Widerruf der Bewährung?
Bußgeldbescheid erhalten? Es droht der Verlust des Führerscheins?
Sie wurden Opfer einer Straftat?
Dann rufen Sie uns an. Unser Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Sie und hilft Ihnen weiter.
Um eine erfolgreiche und schnelle Verteidigung sicherzustellen, sollten Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einschalten und gegenüber der Polizei- und Ordnungsbehörde keinerlei mündliche oder schriftliche Erklärungen abgeben.
Rechtsanwalt Klaus Enenkel |
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Rechtsanwältin Antje Iwen |